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   OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20   

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OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20 (https://dejure.org/2021,3475)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.02.2021 - 10 LC 88/20 (https://dejure.org/2021,3475)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 10 LC 88/20 (https://dejure.org/2021,3475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG
    2018; Anrechnung; Auflage; Bau; Baufinanzierung; Dürre; Dürrebeihilfe; Dürrehilfe; Ermessen; Finanzierung; Privatvermögen; Rückforderung; Schenkung; Vermögen; Verwertung; zumutbar; Zumutbarkeit; zweckgebundene Zuwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.10.2011 - X ZR 45/10

    Schenkung: Begriff der gemischten Schenkung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20
    Ein Überwiegen des unentgeltlichen Charakters des Geschäfts gegenüber dem entgeltlichen ist für die Einordnung als gemischte Schenkung nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 18.10.2011 - X ZR 45/10 -, beckonline Rn. 14).

    Überwiegt der unentgeltliche Charakter nicht, kann der Schenker mit seinem Herausgabeanspruch nur einen Wertersatz in Höhe der Leistungsdifferenz zwischen Geschenk und Gegenleistung verlangen (BGH, Urteil vom 18.10.2011 - X ZR 45/10 -, beckonline Rn. 15).

  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20
    Solche Richtlinienbestimmungen begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

    Die ermessenslenkenden Verwaltungsvorschriften unterliegen auch keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen (BVerwG, Urteil vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 23.04.2003 - 3 C 25.02

    Subventionsbewilligung; Rücknahme einer -; Zuwendungsbescheid; Rücknahme eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20
    Solche Richtlinienbestimmungen begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. Rn. 17 und vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 1.17

    Berufsfreiheit; Förderung; Förderzweck; Insolvenz; Insolvenzverwalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20
    Solche Richtlinienbestimmungen begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. Rn. 17 und vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2015 - 8 LB 92/14

    Berufung; Genehmigung; gesetzliche Zweckbestimmung; Gleichbehandlung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20
    Solche Richtlinienbestimmungen begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. Rn. 17 und vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20
    24 Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet dem Subventionsgeber nicht nur ein gleichheitsgerechtes Verteilungsprogramm zu erstellen, sondern überdies begründet er zugunsten jedes Zuwendungsbewerbers einen Anspruch darauf, entsprechend dem aufgestellten Verteilungsprogramm behandelt zu werden (BVerwG, Urteil vom 8.4.1997 - 3 C 6.95 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20
    Die Überprüfung der Anwendung von Richtlinien - wie der hier streitgegenständlichen Verwaltungsvorschriften - durch die Verwaltungsgerichte hat sich an den Maßstäben zu orientieren, die in § 114 VwGO für die Fälle gesetzt sind, in denen die Behörden durch Rechtsvorschriften des materiellen Rechts ermächtigt worden sind, nach ihrem Ermessen zu handeln (BVerwG, Urteil vom 26.4.1979 - 3 C 111.79 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20
    Die tatsächliche Verwaltungspraxis ist bei der Auslegung der Willenserklärung (nur) insoweit heranzuziehen, als sie - unter Beachtung des Gleichheitssatzes - vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligt oder doch geduldet wird (BVerwG, Urteil vom 24.3.1977 - II C 14.75 -, juris Rn. 20).
  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20
    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. Rn. 17 und vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 10 S 1578/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen nach dem Marktentlastungs- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 10 LC 88/20
    Weichen untere Behörden in Einzelfällen ohne rechtfertigenden Grund von einer Richtlinie ab, könnte eine stillschweigende Aufgabe oder Änderung der Verwaltungspraxis nur angenommen werden, wenn dies von der für die Richtlinie verantwortlichen Stelle in seinen Willen aufgenommen worden wäre (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.3.2009 - 10 S 1578/08 -, juris Rn. 31).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 10 LB 112/21

    Buchung; Buchungskonto; Einlage; Entnahme; Jahresabschluss; Konto, privates;

    Regelungen wie die Rahmenrichtlinie und die Verwaltungsvereinbarung sowie die diesbezüglichen Erlasse des ML begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, Rn. 23 m.w.N.).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Dementsprechend bestimmt Nr. 1.2 a) des Erlasses des ML vom 1. November 2018 ausdrücklich, dass die Billigkeitsleistung zur Bewältigung der Dürreschäden 2018 auch nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung gewährt wird (Senatsurteil vom 3.2.2021- 10 LC 88/20 -, juris Rn. 29).

    Die in Nr. 4 c) aufgeführten Beispiele für nicht kurzfristig zumutbar verwertbares bzw. schnell verfügbares Vermögen - Immobilien und vermögensbildende Versicherungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr - zeigen, dass die Verwertung von Vermögen immer dann als unzumutbar angesehen wird, wenn durch die (kurzfristige) Verwertung ein "unverhältnismäßig geringer Erlös" bzw. verhältnismäßig hohe Vermögensnachteile entstehen (Senatsurteile vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, juris Rn. 45, und 10 LC 149/20, juris Rn. 40).

    Unabhängig davon kommt es wie oben bereits ausgeführt, für die Beurteilung der Unzumutbarkeit maßgeblich darauf an, ob durch die (kurzfristige) Verwertung (auch von Rücklagen für anstehende Investitionen) ein "unverhältnismäßig geringer Erlös" bzw. verhältnismäßig hohe Vermögensnachteile entstehen würden (Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, juris Rn. 45), wofür allein eine betriebliche Verwendungsabsicht nicht ausreichend ist.

    Damit ist der vorliegende Fall in keiner Weise mit dem Fall vergleichbar, den der Senat mit Urteil vom 3. Februar 2021 (- 10 LC 88/20 -, juris) entschieden hat.

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 10 LC 203/20

    Dürrehilfe; Gleichheitssatz

    Regelungen wie die Rahmenrichtlinie und die Verwaltungsvereinbarung sowie die diesbezüglichen Erlasse des ML begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, Rn. 23 m.w.N.).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, Rn. 23 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2022 - 10 LC 76/21

    Buchführung; Dürrehilfe; Einnahmen- und Überschussrechnung; Entnahmen;

    Solche Richtlinienbestimmungen begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14, und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, juris Rn. 23, und Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. Rn. 17 und vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, juris Rn. 23, und Senatsbeschluss vom 16.9.2020 - 10 LA 167/19 - Niedersächsisches OVG, Urteil vom 19.5.2015 - 8 LB 92/14 -, juris Rn. 27).

    Dementsprechend bestimmt Nr. 1.2 a) des Erlasses des ML vom 1. November 2018 ausdrücklich, dass die Billigkeitsleistung zur Bewältigung der Dürreschäden 2018 auch nach Maßgabe der Verwaltungsvereinbarung gewährt wird (Senatsurteil vom 3.2.2021- 10 LC 88/20 -, juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2022 - 10 LC 204/20

    Cashflow; Dürrebeihilfe; Grassilage; Grünland; Ökobetriebe

    Regelungen wie die Rahmenrichtlinie und die Verwaltungsvereinbarung sowie die diesbezüglichen Erlasse des ML begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, Rn. 23 m.w.N.).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2022 - 10 LC 151/20

    Eigenverbrauch; Futtermittel; Grundfutter, selbstverbrauchtes; Teilfläche,

    Regelungen wie die Rahmenrichtlinie und die Verwaltungsvereinbarung sowie die diesbezüglichen Erlasse des ML begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 06.12.2022 - 10 LC 64/21

    Buchabschluss; Buchführungsunterlagen

    Regelungen wie die Rahmenrichtlinie und die Verwaltungsvereinbarung sowie die diesbezüglichen Erlasse des ML begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (vgl. BVerwG, Urteile vom 14.3.2018 - 10 C 1.17 -, juris Rn. 15, vom 23.4.2003 - 3 C 25.02 -, juris Rn. 14 und vom 17.1.1996 - 11 C 5.95 -, juris Rn. 21, jeweils m.w.N.; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, Rn. 23 m.w.N.).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2.2.1995 - 2 C 19.94 -, juris Rn. 18; Senatsurteil vom 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

  • VG Halle, 14.07.2023 - 3 A 205/20

    Dürrehilfe 2018 - Prosperitätsgrenze

    Regelungen wie die Rahmenrichtlinie und die Verwaltungsvereinbarung sowie die diesbezüglichen Richtlinien des MULE begründen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes als bloße ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften, anders als Gesetze und Rechtsverordnungen, nicht schon durch ihr Vorhandensein subjektive Rechte und damit verbundene Ansprüche der Zuwendungsbewerber auf Gewährung der Zuwendung (vgl. BVerwG, a.a.O., Rdnr. 15 sowie Urteile vom 23. März 2003 - 3 C 25.02 - juris, Rdnr. 14 und vom 17. Januar 1996 - 11 C 5.95 - juris, Rdnr. 21, jeweils mit weiteren Nachweisen - zukünftig: m.w.N.; Nds.OVG, Urteil vom 24. März 2021 - 10 LC - 203/20 - juris, Rdnr. 26 ff. und Urteil vom 03. Februar 2021 - 10 LC 88/20 - juris, Rdnr. 23, m.w.N.).

    Maßgeblich ist mithin, wie die zu ihrer Anwendung berufene Behörde die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt in ständiger, vom Urheber der Verwaltungsvorschrift gebilligter oder jedenfalls geduldeter Praxis gehandhabt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1995, a.a.O., Rdnr. 18; Nds.OVG, Urteil vom 03. Februar 2021, a.a.O., Rdnr. 23, m.w.N.).

  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20

    NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum

    Eine ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift stellt dabei ein Indiz für das Vorhandensein einer entsprechenden Verwaltungspraxis einer Behörde dar und führt, sofern keine abweichende und gebilligte Praxis vorhanden ist, in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG zu einer Selbstbindung des Ermessens (zu Vorstehendem vgl. u.a. zur Dürrehilfe: Nds. OVG, Urt. v. 3.2.2021 - 10 LC 88/20 -, Rn. 23 m.w.N.; Urt. d. erk. Kammer v. 16.11.2022 - 1 A 188/19 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2023 - 10 LA 96/22

    Verzugszinsen; Auslegung eines Zinsausspruchs

    Die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil wies der Senat am 3. Februar 2021 zurück (10 LC 88/20, juris).
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